>> Fluggastrecht
- Informationen & Urteile zum Reiserecht
Neue Fluggastrechte Verordnung der EU (Verordnung 261/2004) Ab 17.02.2005 gelten nach Inkrafttreten der neuen Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung 261/2004) im gesamten EU Raum verbesserte Rechte von Flugpassagieren in Fällen von Überbuchungen, Annullierungen und längeren Verspätungen von Flügen. LBA - Beschwerdestelle des Bundes-Luftfahrtamtes gegen Fluggesellschaften in Deutschland
Urteile zum Reiserecht, die neuen Fluggast Rechte bei Flug Verspätung, Flug Annulierung und Überbuchung/Streichung von Flügen, Ihre Rechte beim Last Minute Reisen, Flugticket Ersatz bei Billigfliegern, Erstattung des Flugpreises bei Nicht-Antritt des Fluges, Fluggast Rechte im Internet unter: billig-flug-vergleich.com Hier finden Sie Formulare vom Luftfahrtbundesamt für Fluggast Beschwerden bei Airlines / Veranstalter.
Annullierung (Streichung eines Fluges) In diesem Fall haben Sie Anspruch auf: 1. Erstattung des Flugpreises bei Nicht-Antritt des Fluges inkl. eines ggf. erforderlichen Rückfluges zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung zum Endziel nach Ihrer Wahl
Verspätung - Eine relevante Verspätung im Sinne der Verordnung liegt bei folgenden Zeiten vor:
- ab 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km - ab 3 Stunden bei Flügen zw. 1500 und 3500 km
- ab 4 Stunden bei Flügen über 3500 km. Ist eine solche Verspätung für eine Fluglinie absehbar, haben Sie Anspruch auf:
1. Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate, Telefaxe oder e-mails);
2. wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt und Sie den Flug nun nicht mehr antreten möchten: Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; ggf. in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
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Neue Fluggastrechte Verordnung
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Fluggesellschaften - Airlines Weltweit
Übersicht Airlines von A-Z - Fluggesellschaften National & International - Über 500 Airlines bei Billig-Flug-Vergleich.com - Internationale Airlines von A-Z - Die Fluggesellschaften sind alphabetisch sortiert, Zusätzlich ist der internationale Airline-Code und der Heimatflughafen bzw. das Heimatland der jeweiligen Airline angegeben. Eine Fluggesellschaft (auch: Luftverkehrsgesellschaft, Fluglinie oder Airline) ist ein Unternehmen, das Personen und/oder Frachtgut gegen Bezahlung transportiert. Sie besitzt oder mietet Flugzeuge, mit denen der Transport ermöglicht wird. Besondere Formen der Fluggesellschaften sind die so genannten Billigfluggesellschaften und die Charter-Fluggesellschaften.
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